01Aktueller Stand und Umsetzung
Im Vordergrund stehen Team, Übernahmeprüfung und Anforderungen. Abgeschlossene Übernahmen, ein operatives SKU-Portfolio, ein ausgewähltes QMS oder beauftragte Hersteller werden nicht offengelegt. Prüfung und Integration sollen Zuständigkeiten und risikobasierte Meilensteine definieren.
02Unabhängige Qualitätsentscheidungen
Das geplante Modell soll Qualitätsentscheidungen vor kurzfristigem Vertriebsdruck schützen. Genehmigung, Sperrung, Freigabe und Eskalation werden zugeordnet. Qualitätsvereinbarungen sollen die jeweiligen Pflichten festlegen; Auftragsfertigung hebt die Pflichten der Hersteller nicht auf.
03Lieferanten und Auftragshersteller
Vor Aufnahme sollen Fähigkeiten, Risiken, Inspektionen, Audits, Spezifikationen und Korrekturmaßnahmen geprüft werden. Schriftliche Vereinbarungen, Änderungsmeldungen und regelmäßige Prüfungen werden die Aufsicht unterstützen. Es wird keine Liste zugelassener Lieferanten bekanntgegeben.
04Futtermittelsicherheit
Das künftige Team wird anwendbare CGMP-Anforderungen sowie biologische, chemische und physikalische Gefahren bewerten. Soweit erforderlich, sollen qualifizierte Personen Sicherheitspläne, Präventivkontrollen, Überwachung, Verifizierung und Aufzeichnungen betreuen. Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft.
05Spezifikationen, Prüfungen und Freigabe
Geplant sind gelenkte Spezifikationen und risikobasierte Probenahme und Prüfungen. Methoden, Laborkompetenz, Freigabeunterlagen, Abweichungen und Liefersperren werden vor gemeinsamen Freigabekontrollen festgelegt. Prüfungen ergänzen die Prozesskontrolle.
06US-Regulierungsrahmen
Grundlage sollen die anwendbaren FDA-Vorgaben des FD&C Act sein, einschließlich 21 CFR Part 501 zur Kennzeichnung sowie Part 507 zu CGMP, Gefahrenanalyse und risikobasierten Präventivkontrollen. Vorschriften der Verkaufsstaaten und einschlägige AAFCO Model Regulations werden berücksichtigt. AAFCO ist keine Behörde und genehmigt, zertifiziert oder empfiehlt weder Tierfutter noch Unternehmensetiketten.
07Ernährungs- und Produktaussagen
Alle externen Aussagen sollen wissenschaftlich und regulatorisch geprüft werden. Geplante Ernährungsbereiche sind keine Wirksamkeitsversprechen. Aussagen zur Behandlung, Linderung oder Prävention von Krankheiten oder zu Struktur/Funktion außerhalb von Futterzwecken können Tierarzneimittelrecht berühren und werden gesondert bewertet.
08Schrittweise Rückverfolgbarkeit
Mit den ersten Marken soll ein Rahmen für Rezepturversionen, Chargen, Vertrieb, Bestände und Beschwerden zu Kern-SKU entstehen. Bestehende Systeme werden vor Integration und Rückverfolgungsübungen geprüft. Ein bereits betriebenes gemeinsames QMS wird nicht behauptet.
09Beschwerden und Rückrufbereitschaft
Geplant sind Eingang, Risikoeinstufung, Untersuchung, Eskalation, Sperren, Benachrichtigung und Rückrufkoordination. Vorfälle und Rückrufhistorien werden in der Prüfung bewertet, anschließend Rollen und Übungen geplant. Eine rückruffreie Historie wird nicht behauptet.
10CAPA und Änderungskontrolle
Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA) sollen Ursachenanalyse, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle verbinden. Änderungen an Lieferanten, Rezepturen, Prozessen und Etiketten erfordern dokumentierte Bewertung und Freigabe. Managementbewertungen sollen Risiken und Integration verfolgen.